Mit Ihrer Buchung bestätigen Sie die Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote, Informationen und Veranstaltungen. Sie werden wirksam, wenn zwischen Ihnen, nachfolgend Kunde genannt und uns, ARA Sport, Inhaber Raidl Thomas und Raidl Stefanie GbR oder Raidl Thomas und Amann Martin GbR nachfolgend ARA Sport genannt, ein Vertrag zu Stande kommt.
Artikel 1
Allgemeines
(I) Der Umfang des Vertrages zwischen dem Kunden und ARA Sport ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots und der Buchungsbestätigung.
(II) Durch die Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Kunden und ARA Sport ein verbindlicher Vertrag zu Stande. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Artikel 2
(I) Die Anmeldung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung kann nur per Post oder durch elektronische Datenübermittlung schriftlich erfolgen.
(II) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald ARA Sport dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung per Post oder durch elektronische Datenübermittlung zukommen lässt.
(III) Der unterzeichnende Kunde gibt das Angebot auch für weitere von ihm benannte Personen in eigenem Namen ab und ist bei Annahme durch ARA Sport persönlich Vertragspartner.
(IV) Soweit Rabatte oder Sondervereinbarungen getroffen worden sind, müssen diese bei Vertragsschluss durch ARA Sport schriftlich in der in Absatz 2 genannten Art bestätigt werden und können nachträglich nicht mehr gewährt werden.
Artikel 3
Zahlungsbedingungen
(I) Mit der in Art. 2 genannten Buchungsbestätigung wird dem Kunden eine Rechnung von ARA Sport übersandt. Sofern im Angebot keine abweichenden Konditionen angegeben sind gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50 % des Preises werden als Anzahlung vier Wochen vor Beginn des in der Buchungsbestätigung genannten Veranstaltungsbeginns zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % sind bei Veranstaltungsbeginn in bar zu bezahlen.
(II) Erfolgt die Buchungsbestätigung weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sind 50 % des Preises sofort zur Zahlung fällig. Der Rest ist bei Veranstaltungsbeginn in bar zu bezahlen.
Artikel 4
(I) ARA Sport kann die im Angebot für die jeweilige Veranstaltung ausgeschriebenen und mit der Buchungsbestätigung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen oder bei einer Änderung der für die betreffenden Veranstaltung geltenden Wechselkurse in dem Umfang ändern, wie sich deren Erhöhung auf den jeweiligen Kunden auswirkt.
(II) ARA Sport kann den Preis entsprechend dem in der Preisliste genannten Umfang durch Kleingruppenzuschläge erhöhen.
(III) Preisänderungen können durch ARA Sport bis 14 Tage vor dem in der Buchungsbestätigung genannten Veranstaltungsbeginn durchgeführt werden.
Artikel 5
(I) ARA Sport kann vereinbarte Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transport, Transportmittel-Typen, Aktivitäten, Veranstaltungsorte) ändern, wenn dies auf Grund von äußeren Umständen erforderlich ist.
(II) Äußere Umstände im Sinne von Abs. 1 sind insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Umwelteinflüsse, Verspätung von Dritten, Nichtverfügbarkeit von Unterkünften und Veranstaltungsorten, Flugverspätungen. Als äußere Umstände gilt auch ein Notfall, z.B. wegen der schweren Erkrankung eines Kunden.
Artikel 6
(I) Der Kunde kann sich bis zu 7 Tage vor dem in der Buchungsbestätigung genannten Veranstaltungsbeginn durch eine dritte Person seiner Wahl ersetzen lassen. ARA Sport ist verpflichtet, die Ersatzperson zu akzeptieren, wenn diese den Anforderungen aus dem Veranstaltungsprogramm entspricht und ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(II) Die Ersatzperson ist zur Zahlung des Preises verpflichtet.
(IV) Die Ersatzpersonen ist verpflichtet, die zum Antritt der Veranstaltung notwendigen Formalitäten (Pass - und Visa Formalitäten) selbst zu erledigen. Die Kosten trägt die Ersatzpersonen selbst.
Artikel 7
(I) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss ARA Sport gegenüber schriftlich erklärt werden. Für Fristen kommt es auf den Zugang der Erklärung bei ARA Sport an.
(II) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann ARA Sport bei Nachweis Ersatz für die von ihm getroffenen Aufwendungen verlangen oder den Ersatzanspruch in Form einer Pauschale nach den folgenden Prozentsätzen des gemäß der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise erheben. Die Pauschale berechnet sich wie folgt:
- bei Rücktritt 14 bis 7 Tage vor dem in der Buchungsbestätigung genannten Veranstaltungsbeginns: 50 % vom Preis pro Person
- bei Rücktritt weniger als sieben Tage vor dem in der Buchungsbestätigung genannten Veranstaltungsbeginns: 75 % vom Preis pro Person
- bei Nichtantritt am Tag der Veranstaltung: 100 % vom Preis pro Person
(III) Dem Kunden steht das Recht zu nachzuweisen, dass ARA Sport ein geringerer Schaden entstanden ist.
(IV) Erhöht sich der Preis nach Art. 4 um mehr als 10 % des ursprünglichen Preises, wie er in der Buchungsbestätigung genannt ist, oder erhöht sich der Preis wegen eines in der Buchungsbestätigung nicht angegebenen Kleingruppenzuschlages, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Mitteilung bei ARA Sport. In diesem Fall erhält der Kunde den an ARA Sport gezahlten Preis zurückerstattet. Der Ersatz weiterer Kosten (z.B. für Versicherungen, Transportkosten, Kosten für Visa) ist ausgeschlossen.
(V) Hat der Kunde gemäß Abs. 4 ein Rücktrittsrecht, so kann er alternativ verlangen, dass ARA Sport ihm die Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung ermöglicht. ARA Sport kann dies ablehnen, wenn eine solche Veranstaltung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchzuführen ist.
Artikel 8
(I) Erfolgt innerhalb der in Art. 3 Absatz I bis Abs. II genannten Fristen keine Zahlung, so kann ARA Sport dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung setzen. Verstreicht diese Frist, ohne dass eine Zahlung erfolgt, so kann ARA Sport vom Vertrag zurücktreten. ARA Sport kann in diesem Fall für seine vergeblichen Aufwendungen Schadenersatz in Höhe von 20 % des Preises pro Person verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist bei Nachweis möglich. Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(II) ARA Sport kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund äußerer Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Umstände in diesem Sinne sind in Art. 5 Abs. II genannt.
(III) ARA Sport kann vom Vertrag bis 7 Tage vor dem in der Buchungsbestätigung genannten Veranstaltungsbeginn zurücktreten, wenn die in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
(IV) Tritt ARA Sport vom Vertrag zurück, so erhält der Kunde den an ARA Sport gezahlten Betrag zurückerstattet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz sonstiger Kosten (z.B. für Versicherungen, Transportkosten, Kosten für Visa.)
Artikel 9
Haftungsausschlüsse
(I) Der Kunde nimmt an den von ARA Sport angebotenen Veranstaltungen auf eigene Gefahr teil. ARA Sport übernimmt für von Dritten angebotene Zusatzveranstaltungen und/oder Veranstaltungskalender (wie z.B. Sportveranstaltungen jeglicher Art, Flüge,Fallschirmspringen, Motorradtouren, Snowboarding, etc.) keine Haftung.
(II) ARA Sport haftet nicht für Schäden oder Mängel, die der Kunde sich selbst, anderen Kunden oder Dritten fahrlässig oder vorsätzlich zufügt.
(III) ARA Sport haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch vorsätzliche Handlungen seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen entstehen.
(IV) ARA Sport haftet nur für Schäden oder Mängel, die durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind.
(VI) ARA Sport haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt oder auf einem Ereignis beruhen, welches ARA Sport trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte; für Schäden, die auf Versäumnisse und/oder Verschulden des Kunden zurückzuführen sind; für unvorhersehbare Ereignisse oder Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt ist.
Artikel 10
Schadenersatz
(I) Soweit ARA Sport nach Art. 9 für einen Mangel verantwortlich ist, kann der Kunde zunächst nur die Erbringung einer der mangelhaften Leistung entsprechenden Ersatzleistung verlangen. Soweit ARA Sport die Leistung ablehnt, kann der Kunde dann die Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchungsbestätigung der Wert der Veranstaltung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
(II) Die Höhe der Haftung von ARA Sport ist auf den dreifachen Preis beschränkt. Der Kunde kann von ARA Sport nur Ersatz unmittelbarer Schäden verlangen. ARA Sport haftet nicht für Vermögensschäden und/oder Folgeschäden.
(III) Sämtliche Mängel oder Schäden müssen ARA Sport oder dessen Vertreter vor Ort durch den Kunden unverzüglich angezeigt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung von Rechten wegen des Mangels ausgeschlossen.
(IV) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat nach dem in der Buchungsbestätigung genannten Ende der Veranstaltung ARA Sport einen Mangel oder Schaden schriftlich anzuzeigen. Lehnt ARA Sport Ersatzansprüche wegen des angezeigten Mangels oder Schadens ab, so verjährt der Ersatzanspruch, falls er nicht binnen einer weiteren Frist von einem Monat gerichtlich geltend gemacht wird.
(V) Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Kunden gegenüber ARA Sport ist nur bezüglich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zulässig
Artikel 11
Versicherungspflicht/Dokumentenpflicht
(I) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Veranstaltung notwendigen Versicherungen selbst abzuschließen. ARA Sport ist nicht verpflichtet, diese abzuschließen oder deren Abschluss zu überprüfen.
(II) Insbesondere enthält der Vertrag keine Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung, Unfallversicherung, Sportgepäckversicherung.
(III) Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Einreisebestimmungen in das jeweilige Veranstaltungsland verantwortlich. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass ein gültiger Reisepass vorliegt. Gleiches gilt für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften zur Einreise in die jeweiligen Veranstaltungsländer.
Artikel 12
Bildrechte und Tonrechte
Der Kunde erklärt sich einverstanden das alle von ARA-Sport selbst erstellten Bilder sowie Tonaufnahmen die den Kunden bei einer Veranstaltung von ARA-Sport und im Umfeld dieser Veranstaltung zeigen durch ARA-Sport veröffentlicht werden dürfen.
Artikel 13
Namensrechte
Der Kunde erklärt sich einverstanden das ARA-Sport Ihn auf der Homepage www.ara-sport.de unter dem Bereich Referenzen als ehemaligen Kunde nennen darf
Artikel 14
Schriftformerfordernis
Änderungen und Zusatzabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel.
Artikel 15
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz von ARA Sport. Johann-Firlbeck-Str.14 A, 94348 Atting
Artikel 16
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der rechtlichen Bedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, die entstehende Lücke durch eine den wirtschaftlichen Interessen von ARA Sport am nächsten kommende, rechtmäßige Bestimmung zu ersetzen.
Atting, Januar 2015